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Steuerliche Einordnung

Move Republic ist für die Arbeitnehmer als Sachbezug meist steuerfrei. Für den Arbeitgeber gibt es sogar noch mehr Möglichkeiten
STEUERMODELL

Steuerfrei im Sachbezug

Seit Anfang 2022 dürfen Arbeitgeber bis zu 50 € monatlich pro Mitarbeiter dafür einsetzen. Komplett frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben nach §8 EStG. Alle im Programm von Move Republic zu erreichenden Gutscheine sind sachbezugskonform und passen ins steuerfreie 50 EUR Budget. 

Häufig haben Firmen auch bereits ein Mitarbeiterbindungsprogramm über "Benefits" auf dem Sachbezugsbudget. Dies ist kein Problem, nutzen Sie Move Republic und verknüpfen sie bestehende Benefits mit gesunder Bewegung

Sachprämie

Für die Teilnehmenden wird eine Sachprämie zur Motivation zu gesunder Bewegung ausgeschüttet.

Innerhalb der App erfolgt die Ausschüttung in Form von STARS bei Erreichung von festgelegten Zielen, welche jeden Monat in Sachgutscheine eingelöst werden können.

Die Sachprämie wird dem Unternehmen für alle Teilnehmenden monatlich pauschal in Rechnung gestellt. Die Höhe des Sachbezugs pro Mitarbeitenden kann dabei mit dem Durchschnittswert angesetzt werden, da die Firma keine individuellen Aktivitätsdaten erhält, die auf die Belohnung pro Mitarbeitenden rückschliessen lässt. 

Die Höhe der Sachprämie variiert zwischen 20 bis 50 EUR pro Monat. So lässt sich das Sachbezugsbudget flexibel auch mit anderen Benefits kombinieren. 

Die Move Republic App selbst, sowie deren Nutzung ist kostenlos

Plattformgebühr

Unternehmen erhalten Zugang zur SaaS HR-Software "PulseCheck": Hier hat man alle Kennzahlen im Blick und kann aktiv die Gesundheit im Unternehmen steuern.

Die Plattformgebühr dafür wird dem Unternehmen pro Mitarbeitenden monatlich in Rechnung gestellt.

Die Kunden setzen diese Gebühr in der Regel ganz normal als Betriebskosten an, so wie für andere Unternehmenssoftware auch. 

BGM

DA GEHT NOCH MEHR - DIGITALES BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT!

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Mitarbeitenden zu zahlen oder selbst entsprechende Leistungen zu erbringen. Der Freibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung beträgt laut § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro jährlich.

Ausschlaggebend ist dabei die so genannte Umsetzungshilfe des BMF. Speziell das Kapitel 2.3 im Handlungsfeld "Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil". Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist darin die Erbringung der Leistungen in Form eines BGM-Prozess nach Leitfaden Prävention:

  1. Vorbereitungsphase
  2. Nutzung und Aufbau von Strukturen
  3. Analyse
  4. Massnahmenplanung
  5. Maßnahmenumsetzung
  6. Evaluation

Siehe dazu auch dieser Artikel bei Haufe im Abschnitt "Betriebliche Gesundheitsförderung: steuerfrei ohne Zertifikat".

Das BGM-Modul unseres "Digitalen BGM" unterstützt diesen Prozess. So haben Sie im Unternehmen eine prozessuale Basis zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen in Form von verhaltensbezogenen Internventionen im steuerfreien BGM Budget in den Bereichen:

  • Bewegungsförderung,
  • Stressbewältigung,
  • gesundheitsgerechte Ernährung,
  •  verhaltensbezogene Suchtprävention.

Sachbezug bereits ausgeschöpft?

Es gibt Fälle, in denen der Sachbezug bereits genutzt wird. Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall? 

Die Kunden nutzen in der Regel die 30% Pauschalversteuerung der Sachprämien nach § 37b EStG. Das bleibt trotz der zusätzlich vom Arbeitgeber übernommenen Steuer meist deutlich vorteilhaft, da sich ein erfolgreiches Gesundheitsprogramm auf geringeren Krankenstand, geringere Fluktuation und mehr Produktivität auswirkt. 

Auch gibt es die Möglichkeit, den Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG für Produkte und Waren des eigenen Unternehmens zu nutzen. 

Auch nutzen Unternehmen zusätzliche Freizeitangebote, Urlaubstage oder ähnliches zur Motivation der Mitarbeitenden. 

KEINE STEUERBERATUNG

Unsere Erfahrungswerte ersetzen keine individuelle steuerliche oder anwaltliche Prüfung und Beratung. Tauschen Sie sich daher unbedingt mit Ihrem persönlichen Steuerberater bzw. Finanzamt aus.

„Unsere Kolleg*innen tauschen sich regelmäßig über ihre erlaufenen Punkte und Challenges aus und motivieren sich somit gegenseitig. Das Programm spornt uns also nicht nur an, sondern trägt auch zum Teamspirit und Austausch bei.“

Verena Misch Employer Branding Specialist
Firmenlauf
FRAGEN?

KONTAKT AUFNEHMEN

Haben Sie weitere Fragen zum Modell und wie sie es am besten in ihre bestehenden Angebote integrieren können?

Gerne helfen wir mit unserer Erfahrung weiter. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns besprechen, welche Beispiele für Sie passen könnten. 

So gehen Sie gut vorbereitet ins Gespräch mit ihrem Steuerberater, um das Modell final klären zu lassen.